Es gibt in Deutschland kein spezielles Franchise-Recht. Juristen, die sich auf dieses Thema spezialisieren, kümmern sich vorrangig um das Aufsetzen und das Prüfen von Franchiseverträgen oder vertreten einen Partner bei Rechtsstreitigkeiten.
Als rechtliche Grundlage für das Franchising dient die sogenannte EU-Gruppenfreistellungsverordnung. Diese legt den rechtlichen Rahmen für die Kooperation von Unternehmen fest, die in unterschiedlichen Hierarchie-Ebenen miteinander arbeiten. Damit fällt auch der Franchisebereich in dieses Rechtsfeld.
Die EU-Verordnung ist seit dem 1. Juni 2010 gültig.