Was muss ich über Franchise-Recht wissen?

Es gibt in Deutschland kein spezielles Franchise-Recht. Juristen, die sich auf dieses Thema spezialisieren, kümmern sich vorrangig um das Aufsetzen und das Prüfen von Franchiseverträgen oder vertreten einen Partner bei Rechtsstreitigkeiten.

Als rechtliche Grundlage für das Franchising dient die sogenannte EU-Gruppenfreistellungsverordnung. Diese legt den rechtlichen Rahmen für die Kooperation von Unternehmen fest, die in unterschiedlichen Hierarchie-Ebenen miteinander arbeiten. Damit fällt auch der Franchisebereich in dieses Rechtsfeld.

Die EU-Verordnung ist seit dem 1. Juni 2010 gültig.

Was ist eine „Vertikale Vertriebsvereinbarung”?

Unter vertikaler Zusammenarbeit versteht man ein Geschäftsmodell, bei dem zwei Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen zusammenarbeiten: ein Partner – hier der Lizenzgeber – gibt die Richtung vor, während der andere Partner sie umsetzt und dabei alle Ideen und Strategien nutzen kann.

Zumindest bei burgerme ist das Ziel auf beiden Seiten das Gleiche: rundum erfolgreich sein, denn Erfolg macht glücklich!

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