Verpackungsinformationen gemäß EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Diese Seite stellt ergänzende Informationen zur burgerme Burger-Verpackung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) bereit.
Verpackung
Verpackungstyp: Burger-Clamshell
Verwendungszweck: Einweg-Lebensmittelverpackung für Burger
Material: Frischfaserkarton (lebensmittelgeeignet)
Hersteller:
burgerme Deutschland GmbH
Maffeistraße 4
80333 München
Deutschland
Entsorgung
Die Burger-Clamshell ist entsprechend den örtlichen Entsorgungsvorschriften zu entsorgen.
- Saubere oder nur leicht verschmutzte Verpackungen: Altpapiersammlung (soweit kommunal vorgesehen)
- Stark mit Lebensmittelresten verschmutzte Verpackungen: Restmüll
Bitte beachten Sie die Vorgaben Ihrer örtlichen Entsorgungsbetriebe.
Rückverfolgbarkeit
Die Verpackung ist anhand der auf der Verpackung angebrachten Kennzeichnung eindeutig identifizierbar.
Stand
August 2026