Verpackungsinformationen gemäß EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Diese Seite stellt ergänzende Informationen zur burgerme Burger-Verpackung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) bereit.

Verpackung

Verpackungstyp: Burger-Clamshell
Verwendungszweck: Einweg-Lebensmittelverpackung für Burger
Material: Frischfaserkarton (lebensmittelgeeignet)

Hersteller:
burgerme Deutschland GmbH
Maffeistraße 4
80333 München
Deutschland

Entsorgung

Die Burger-Clamshell ist entsprechend den örtlichen Entsorgungsvorschriften zu entsorgen.

  • Saubere oder nur leicht verschmutzte Verpackungen: Altpapiersammlung (soweit kommunal vorgesehen)
  • Stark mit Lebensmittelresten verschmutzte Verpackungen: Restmüll

Bitte beachten Sie die Vorgaben Ihrer örtlichen Entsorgungsbetriebe.

Rückverfolgbarkeit

Die Verpackung ist anhand der auf der Verpackung angebrachten Kennzeichnung eindeutig identifizierbar.

Stand

August 2026